Immobilien - Lexikon
Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.
Baugrund
Als Baugrund wird im Bauwesen der Bereich des Bodens bezeichnet, der für die Errichtung eines Bauwerks von Bedeutung ist. Bei Baugrund handelt es sich definitionsgemäß um „Boden bzw. Fels einschließlich aller Inhaltsstoffe (z.B. Grundwasser und Kontaminationen), in und auf dem Bauwerke gegründet bzw. eingebettet werden sollen bzw. sind, oder der durch Baumaßnahmen beeinflusst wird".
Ortbeton
Mit Ortbeton bezeichnet man Beton, der vor Ort auf der Baustelle verarbeitet wird und dort, meist in einer Schalung, abbindet, im Gegensatz zu Betonfertigteilen, die in erhärtetem Zustand direkt eingebaut werden.
Transportbeton
Transportbeton ist Beton, der in stationären Betonmischanlagen zentral hergestellt und dann mit Betonmischfahrzeugen auf den Baustellen angeliefert wird.
Baustellenbeton
Baustellenbeton ist Beton, der in einem Werk direkt auf der Baustelle hergestellt wird, im Gegensatz zu Transportbeton, der mit Mischfahrzeugen von einer stationären Anlage angeliefert wird. Dies ist in Deutschland nur bei Baustellen mit großem Betonbedarf, die eventuell auch nur auf langen Anfahrtswegen zu erreichen sind, üblich.
Beton
Beton ist ein Gemisch aus Zement, Gesteinskörnung und Anmachwasser. Er kann außerdem Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel enthalten. Zusammen mit Betonstahl oder Spannstahl kann Stahlbeton bzw. Spannbeton hergestellt werden. Mit dem Zusetzen von Fasern (Stahl, Kunststoff oder Glas) kann ein Faserbeton (z.B. Stahlfaserbeton) hergestellt werden.
Decke
Eine Decke (auch Plafond) ist im Bauwesen ein (meist) horizontales Bauteil, das einen Raum nach oben abschließt. Als Geschossdecke bildet sie die begehbare Fläche von höherliegenden Geschossen.
Die zeichnerische Darstellung einer Decke bezeichnet man als Deckenspiegel.
Bauliche Anlage
Der Begriff Bauliche Anlage findet im öffentlichen Baurecht Verwendung. Er wird sowohl in Bauordnungen deutscher Bundesländer als auch in § 29 des Baugesetzbuches verwendet. Er wird jedoch im Bauordnungsrecht anders als im Bauplanungsrecht des Baugesetzbuches definiert. Der Begriff bezeichnet allgemein Objekte, die vergleichsweise immobil sind. Damit sind Objekte gemeint, die entweder nicht ohne technische Hilfsmittel versetzt werden können oder zum vergleichsweise langfristigen Einsatz an einer Stelle verbleiben.
Lichte Höhe
Die lichte Höhe, auch Lichthöhe, und lichte Weite, auch Lichtweite oder lichte Breite sind zwei Messgrößen aus dem Bauwesen und den daraus ergebenen Nutzungen, wie etwa im Verkehrswesen. Ersteres ist der freie vertikale, zweiteres der freie horizontale Raum. Gemeinsam spricht man auch allgemein von Lichte.
Raumhöhe
Als Raumhöhe bezeichnet man die lichte Höhe in einem Raum zwischen der Oberkante des Fussbodens und der Unterkante der Decke. Der Begriff wird im Bauwesen, vor Allem im Baurecht verwendet, um Mindestanforderungen für Aufenthaltsräume zu definieren.
Geschosshöhe
Unter Geschosshöhe versteht man bei Gebäuden den Abstand zwischen der Fußbodenoberkante eines Geschosses und der Fußbodenoberkante des darüberliegenden Geschosses. Im Gegensatz zur Raumhöhe wird bei der Geschosshöhe die Decke mit eingerechnet.