Immobilien - Lexikon

Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

Abgeltungssteuer

Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge eingeführt. Die Einführung der Abgeltungsteuer bedeutet einen Systemwechsel von der synthetischen Einkommensteuer (alle Einkunftsarten werden mit dem gleichen Steuersatz besteuert) hin zu einer dualen Einkommensteuer (Erwerbs- und Kapitaleinkommen unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen).

Abgehängte Decke

siehe: Decke

Bauherr

Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein.

Penthouse

Ein Penthouse (eingedeutscht auch Penthaus, aus dem Amerikanischen) ist ein freistehendes Wohngebäude auf dem Dach eines mehrgeschossigen Hauses. In erster Linie werden damit exklusive Dachwohnungen auf Hochhäusern bezeichnet.

Bestandsschutz

Bestandsschutz (im Baurecht) bezeichnet den rechtlichen Schutz für bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen.

Eigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Begründet wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG oder durch Teilung nach § 8 WEG. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teil-rechtsfähig. Trotz mancher Gemeinsamkeit ist die WEG keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern ein Verband eigener Art.

Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl, abgekürzt GFZ, gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an. Die GFZ ist eine Zahl und wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben. Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Geschossflächen aller Vollgeschosse gemäß § 20 BauNVO (Außenmaße der Gebäude).

Abgeschlossenheitsbescheinigung

 Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG). Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG).