Eine Immobilie (lat. im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut" genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt.

Es gibt einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Es existieren Unterbegriffe, die Immobilien nach ihrer Nutzung differenzieren. Nicht immer sind diese eindeutig definiert:

  • Gewerbeimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird.
  • Sozialimmobilie: Darunter werden Gebäude zusammengefasst, die der Erkennung, Behandlung, Vermeidung und Rehabilitation von akuten Krankheiten dienen (Gesundheitsimmobilien wie Krankenhäuser und Kliniken). Als Sozialimmobilien im engeren Sinne gelten insbesondere Gebäude, die dem Wohnen, der Unterbringung, der Betreuung und der Pflege von alten, behinderten und pflegebedürftigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie sozialen Randgruppen dienen. Insofern Seniorenimmobilien wie Altenwohnheime und Pflegeheime, aber auch Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheime oder Obdachlosenheime.
  • Spezialimmobilie oder auch Sonderimmobilie: ein Gebäude, das für eine genau bestimmte, besondere Nutzung erstellt und vorgesehen ist, beispielsweise ein Bahnhof, ein Kraftwerksgebäude oder ein Hotel.
  • Wohnimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dient.
  • Renditeimmobilie oder auch Anlageimmobilie: Eine Gewerbeimmobilie oder eine Wohnimmobilie, welche ausschließlich der Verzinsung des investierten Kapitals dient und nicht zur Selbstnutzung vorgesehen ist.
  • Serviceimmobilie: Grundstücke einschließlich der aufstehenden Gebäude sowie deren Zubehör, die zur Erbringung von Dienstleistungen notwendig sind und die für den Dienstleistungsanbieter das originäre Instrument der Erbringung seiner Dienstleistungen sind.
  • Betreiberimmobilie: Eine Betreiberimmobilie umfaßt solche Grundstücke nebst der aufstehenden Gebäude sowie ihr Zubehör, deren Nutzung eines Betreibers Bedarf. Die Immobilie gewinnt ihren wirtschaftlichen Wert durch die Betriebsleistung dieses Betreibers, die über die bloße Nutzung hinausgeht. Daher sind sie „investmentsensibel" in dem Sinn, dass Eigentümer und Betreiber in einem speziellen Abhängigkeitsverhältnis zu einander stehen, das durch die eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit gekennzeichnet ist.

Wir sind Premiumpartner von Immoverkauf24.

 


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Immobilie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.