Eine Gesamtanlage ist eine Gruppe von unbeweglichen Sachen, also Immobilien (Gebäude, Straßen, Platz- oder Ortsbilder, Pflanzen-, Frei- und Wasserflächen), die gemeinsam ein Kulturdenkmal bilden.

In einer Gesamtanlage muss nicht jedes einzelne Objekt Kulturdenkmal sein, im extremen Fall ist sogar keines der einbezogenen Objekte für sich selbst Kulturdenkmal. Vielmehr sind alle Objekte der Gesamtanlage insgesamt Kulturdenkmal.

Alle deutschen Denkmalschutzgesetze kennen diese Einrichtung (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen), zum Teil allerdings unter anderer Bezeichnung:

  • Denkmalensemble, Ensemble : Bayern, Bremen, Saarland, Thüringen
  • Denkmalbereich: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
  • Denkmalschutzgebiet, Sachgesamtheit: Sachsen
  • Denkmalzone: Rheinland-Pfalz
  • Mehrheit baulicher Anlagen und ähnliche Formulierungen: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Saarland

Gesamtanlagen werden in den einzelnen Landesdenkmalgesetzen beschrieben und folgen in ihrer konkreten Entstehung in der Regel dem Verfahren, das auch für Einzelkulturdenkmale gilt. Eine Besonderheit kennt hier das Denkmalrecht allerdings in Ländern, in denen die Gesamtanlage abweichend von dem sonst üblichen Verfahren z. B. durch Gemeindesatzungen festgelegt wird. Mit Rechtswirksamkeit der Satzung unterliegt die Gesamtanlage dann den Vorschriften des jeweiligen Landesdenkmalgesetzes.

Der denkmalrechtliche Schutz einer Gesamtanlage ist in der Regel geringer als der eines Einzelkulturdenkmals. Geschützt wird hier – im Gegensatz zum Einzelkulturdenkmal – nicht die Substanz des Geschützten, sondern dessen Erscheinungsbild. Geschützt werden kann so ein historisches Orts- oder Stadtbild, eine Silhouette, Sichtbezüge oder die Umgebung von Einzelbauten (Freiräume, Freiflächen).

 


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gesamtanlage aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.