Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Einheiten vom Vermieter gegen ein (meist monatliches) Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Vermieter verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazugehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete einschließlich aller anfallenden Nebenkosten regelmäßig fristgerecht zu entrichten.
Ebenso gebräuchlich ist die Vermietung von Gewerberäumen, -etagen oder ganzen Gebäuden an einen oder mehrere Gewerbemieter. Hierbei wird neben der Miete auch die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer fällig. Die zum Zwecke der Ausübung eines Gewerbes angemieteten Räume dürfen demgemäß in der Regel nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.


 


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