Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt ist ein Programm der deutschen Städtebauförderung. Getragen wird es vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Ländern.

Eine zentrale Prämisse des Programms ist ein massiver gesellschaftlicher und ökonomischer Wandel in den Städten, insbesondere durch kleinräumige Segregation seit den 1990er Jahren, der die Stadtteilentwicklung vor andere Herausforderungen als bisher stellt. Das Programm soll hierauf mit einem integrierten Ansatz der umfassenden Quartiersentwicklung reagieren.

Bis 2009 wurde das Programm in 571 Gebieten in 355 Gemeinden umgesetzt.

Ziele des Programms sind, die physischen Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen oder Stadtquartieren zu stabilisieren und zu verbessern, die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erhöhen und Image, Öffentlichkeitsarbeit und Identifikation der Quartiere zu stärken. Das Leben in den städtebaulich und sozial gefährdeten Gebieten, ein sozialer Verbund und die Motivation der Bewohner sollen wieder gestärkt werden.

Eine ganzheitliche, sich ständig anpassende städtebauliche und soziale Planung als integrierter Prozess aller Akteure ist der Beginn und die Begleitung einer Maßnahme zur Sozialen Stadt. Nicht nur bauliche Maßnahmen sondern umfassende – also auch soziale - Aufwertungsstrategien sind erforderlich.

Kriterien für die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind die städtebaulichen Missstände als Substanz- und Funktionsschwäche, die einheitliche und zügige Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und ein breites öffentliches Interesse.

Die betroffenen Bürger sind intensiv in die Entwicklung der Gesamtmaßname Soziale Stadt einzubeziehen. Öffentlichkeitsarbeit, Stadtteil- oder Quartiersmanagement sowie Koordination und Kooperation aller Beteiligten dienen dazu, das Verständnis zu befördern, den Durchführungsprozess zu optimieren und zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren. Dabei nimmt das integrierte Handlungskonzept als schriftliche Fixierung der Ziele, Maßnahmen, Projekte, Synergieeffekte, Kostenplanung und -übersicht eine wesentliche Rolle ein. Die Verzahnung unterschiedlicher Politik- und Handlungsfelder ist notwendig. Die Städtebauförderung (Land) und das Stadtteilmanagement (Stadt) haben dabei eine Leitfunktion.

 


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