Als Immobilienfonds werden verschiedene Gesellschaftsformen bezeichnet, die Kapital von mehreren Anlegern bündeln, um dieses in Immobilien zu investieren. Es gibt mehrere rechtlich und wirtschaftlich verschiedene Konstruktionen, die als Immobilienfonds bezeichnet werden können:

  • Offener Immobilienfonds: Ein offener Immobilienfonds ist ein rechtlich identifizierbares Sondervermögen, typischerweise ein Fonds, das vorwiegend oder ausschließlich aus Immobilien besteht. Offene Immobilienfonds zeichnen sich dadurch aus, dass grundsätzlich jederzeit Kapital eingezahlt und wieder entnommen werden kann. In der Regel hat ein offener Immobilienfonds eine große Zahl von Anteilseignern und investiert in eine größere Anzahl von Einzelobjekten. Man unterscheidet Publikumsfonds, die für Privatanleger konzipiert sind, und Immobilien-Spezialfonds, die sich an einen bestimmten Anlegerkreis, in der Regel institutionelle Anleger, richten.
  • Geschlossener Immobilienfonds: Ein geschlossener Fonds, der in Immobilien investiert. Ein solcher wird in der Regel aufgelegt, um ein einzelnes Projekt zu finanzieren. Ist das benötigte Kapital eingezahlt, wird der Fonds geschlossen; weitere Ein- und Auszahlungen sind ohne Weiteres nicht mehr möglich.
  • REIT (Real Estate Investment Trust): Eine meist börsennotierte Kapitalgesellschaft zur Investition in Immobilien, die besonderen rechtlichen Regelungen unterliegt (Besteuerung, Aufsicht).

Darüber hinaus gibt es auch gewöhnliche Aktiengesellschaften, die vorwiegend oder ausschließlich in Immobilien investieren und Privatanlegern per Aktienkauf Immobilienbeteiligungen ermöglichen. Diese fallen im Allgemeinen nicht unter den Begriff des Immobilienfonds.

 


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