Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse, auch Untergeschosse (UG) oder Tiefgeschosse genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden Geländeoberfläche. Ein Kellergeschoss, das nur zum Teil unter der Geländeoberfläche liegt und über natürliche Belichtung verfügt, nennt man auch Souterrain oder Tiefparterre.

Unterschiede zwischen den Begriffen ergeben sich aus der Nutzung. Keller dienen nicht als Wohnraum, sondern untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau (beispielsweise als Verkaufsfläche in einem Warenhaus) findet der Begriff Untergeschoss Anwendung. Der Begriff Tiefgeschoss wird vor allem bei Tiefgaragen verwendet. Bei mehreren Untergeschossen zählt man vom Erdgeschoss in die Tiefe.

 

 


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