Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren Grundfläche ausmachen.
(Beispielsweise ein hohes Geschoss, mit Zwischengeschoss in angrenzenden Nebenräumlichkeiten oder in Altbauten teilweise eingezogene Zwischengeschosse. Ein einzelner Saal kann dagegen mehrere Geschosse hoch sein.) Auch die Begriffe Mezzanin und Halbstock bezeichnen ein Zwischengeschoss, wobei hier die geringere Höhe im Vergleich zu den Normalgeschossen ausschlaggebend für die Zuordnung ist.
Ein Halbstock bei versetzter Bauweise von zwei Gebäudeteilen (im Aufriss ein Zick-Zack-Muster) hat dagegen die volle Raumhöhe, er befindet sich nur jeweils auf halber Höhe der Geschosse des Hauptbauwerks. Die Zugänge zu Stockwerk und Halbstock befinden sich jeweils an den entgegengesetzten Ausläufern der Treppe, wobei als Zugang zum Halbstock teilweise nur ein kleines Zwischenplateau dient.