Die Gemeinde ist im politischen System Deutschlands die unterste Stufe im staatlichen Verwaltungsaufbau und Trägerin der kommunalen Selbstverwaltung.

Als Gemeinde, politische Gemeinde oder Kommune bezeichnet man diejenigen Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

Die Gemeinden sind dem öffentlichen Wohl verpflichtet, sodass ihre Betätigung sowohl einen öffentlichen Zweck erfüllt als auch der Daseinsvorsorge dient. Neben Pflichtaufgaben (etwa Meldewesen, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) gibt es freiwillige Leistungen (meist im Sozial- und Kulturbereich wie Theater, Sport, Stadtbibliothek). Welche freiwilligen Aufgaben eine Kommune wahrnimmt, richtet sich nach ihrer (finanziellen) Leistungsfähigkeit und wird vom örtlichen politischen Willen bestimmt.

Als Gemeindeebene oder Kommunalebene bezeichnet man die politische Ebene, die der Gemeinde entspricht.

Die Gemeindeverwaltung ist die Gesamtheit aller Organe, Ämter und Behörden der Gemeinde. Das Gebäude des Verwaltungssitzes wird im deutschen Sprachraum regional unterschiedlich Rathaus, Stadthaus, Gemeindehaus oder Gemeindeamt genannt.

 

 

 


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