Baudenkmal ist ein juristischer Fachbegriff, mit dem in den Denkmalschutzgesetzen einiger deutscher Bundesländer eine bestimmte Art von Kulturdenkmalen bezeichnet wird.

Da der Denkmalschutz in Deutschland Ländersache ist, hat der Begriff „Baudenkmal", der in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer definiert ist, eine von Land zu Land verschiedene Bedeutung.

In Berlin und Brandenburg zählt eine Gartenanlage nicht als Baudenkmal, sondern es gibt dafür eine eigene Kategorie Gartendenkmal. In Brandenburg und sieben weiteren Bundesländern gibt es auch eine eigene Kategorie für bewegliche Denkmale.

Verwendet wird der Begriff Baudenkmal in den Denkmalschutzgesetzen der folgenden neun Bundesländer:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Die anderen Bundesländer weisen denkmalgeschützte Bauwerke nicht als besondere Gruppe „Baudenkmal" aus, sondern fassen sie mit anderen denkmalgeschützten Objekten unter dem allgemeinen Begriff Kulturdenkmal zusammen.

 


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