Als Raumhöhe bezeichnet man die lichte Höhe in einem Raum zwischen der Oberkante des Fussbodens und der Unterkante der Decke. Der Begriff wird im Bauwesen, vor Allem im Baurecht verwendet, um Mindestanforderungen für Aufenthaltsräume zu definieren.
In Deutschland sind die Mindestraumhöhen in den Landesbauordnungen der Länder festgelegt. In den meisten Bundesländern beträgt sie bei Aufenthaltsräumen 2,40 m, in Dachräumen kann sie oft darunter liegen.