Die lichte Höhe, auch Lichthöhe, und lichte Weite, auch Lichtweite oder lichte Breite sind zwei Messgrößen aus dem Bauwesen und den daraus ergebenen Nutzungen, wie etwa im Verkehrswesen. Ersteres ist der freie vertikale, zweiteres der freie horizontale Raum. Gemeinsam spricht man auch allgemein von Lichte.

Die Maßangabe im Bauwesen Weite und Höhe bezeichnet die Größe einer Öffnung oder eines Durchlasses, etwa in der Wand, aber auch eines Weges, der frei von Hindernissen ist. Die lichten Maße orientieren sich dabei meistens an den Baurichtmaßen.

Verwendet wird der Begriff für:

  • den freien vertikalen Raum zwischen Bauteilen und von Gebäudeöffnungen (Türen, Fenster, Durchlässe), siehe Lichtes Maß
  • die Raumhöhe zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Decke
  • den freien Raum zwischen den Stützen einer Brücke (Spannweite im Stützabschnitt, Stützenhöhe und Stich des Abschnitts)
  • den von Hindernissen freizuhaltenden, vertikalen Raum im Straßen- (Straßenquerschnitt) und Schienenverkehr (Regellichtraum), aber auch in der Gebäudesicherheit (Fluchtwege)

Bei Einbau von Bauteilen in Öffnungen sind lichte Höhe/Weite und Bauteilabmaße nicht gleich, so kann ein Fenster beispielsweise die lichte Breite von 101 cm benötigen (100 cm Außenmaß + 1 cm Fuge).

 

 


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