Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die in eine Mietwohnung einziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die Mietschulden zu begleichen. Mietminderungen werden dabei häufig durch Missbrauch der Mieterrechte und durch Behauptung von Wohnungsmängeln gerechtfertigt und dabei stets etwas weniger als zwei Monatsmieten Rückstand angesammelt, so dass das juristische Vorgehen erschwert wird.

Häufig werden dabei vor Einzug dem Vermieter falsche oder unzureichende Angaben gemacht (z. B. Verschleierung der Einkommen oder Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit) oder es werden angebliche Mängel bei der Wohnung behauptet. Da solche, als Mietnomaden bezeichnete Personen sich nicht für die Wohnung verantwortlich fühlen und die Wohnung häufig fluchtartig über Nacht verlassen, kommt es auch vor, dass mit dem Auszug heruntergekommene oder vermüllte Wohnungen hinterlassen werden.

Mittlerweile bieten Versicherungsgesellschaften sogenannte Mietnomadenversicherungen an. Je nach Versicherung bekommen Vermieter die durch einen Mieter verursachten Mietausfälle und Sachschäden ganz oder teilweise ersetzt.

 


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