Beim Mieten (insbesondere einer Wohnung) wird als Ablösesumme oder Abschlagszahlung eine vom Vormieter oder Eigentümer verlangte Einmalzahlung bezeichnet.

Zu unterscheiden ist der Investitionsersatz (Österreich), die der Vermieter dem Mieter nur für wesentliche Verbesserungen als Vergütung zu leisten hat, und der Ablöse, die zwischen Neumieter und Vormieter für zu übernehmende Einrichtungsgegenstände, festes Mobiliar oder ähnliches getätigt wird. Seltener wird dieser Begriff beim Kauf einer Immobilie verwendet.

Im Kreditgeschäft ist die Ablösesumme der Betrag, der bei der Kreditablösung an die bisherige Bank gezahlt werden muss, damit der Kredit vollständig bezahlt ist.

 


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