Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Gegensatz zur natürlichen Person ist die juristische Person. Rechtssubjekte wie die natürliche Person haben die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; sie besitzen Rechtsfähigkeit.

Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und durch die Erstellung einer Geburtsurkunde entsteht seine natürliche Person. Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.

 


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