Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist ein Zusammenschluss von Personen oder eine Vermögensmasse, die Rechtsfähigkeit besitzt und deren Vermögen vollständig vom Vermögen der Mitglieder oder Gesellschafter getrennt ist. Grundform der juristischen Person des Privatrechts ist der eingetragene Verein (e. V.). Andere juristische Personen, etwa die GmbH, die Aktiengesellschaft und die eingetragene Genossenschaft, bauen auf dieser Grundform auf. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung bei einem bei Gericht geführten Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister).

 

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Sie bestehen aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung (z. B. Gemeinden oder Kirchen). Ihnen gemeinsam ist das Recht der Selbstverwaltung, sie unterstehen staatlicher Aufsicht und können in der Regel objektives Recht für ihren Aufgabenbereich durch Satzungen setzen.

Generell wird unterschieden zwischen:

  • Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts und
  • Stiftungen öffentlichen Rechts.

 


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