Die Abschlagszahlung oder Akontozahlung (auch: A-Conto-Zahlung, Per-Conto-Zahlung; italienisch: a conto /per conto = „auf/in Rechnung“, „auf Abschlag“; auch kurz: a. c.) ist eine Form von Teilzahlung (Zahlung auf Abschlag). Sie steht unter dem – meist beiderseitigen – Vorbehalt der endgültigen Abrechnung.
Abschlagszahlungen kommen typischerweise als Entgelt für länger andauernde Sachleistungen vor, wie z. B. Stromlieferung, aber auch Bauleistungen. Zweck von Abschlagszahlungen ist es, die Belastung des Gläubigers durch eine Vorfinanzierung seiner Leistungen und das Risiko eines Ausfalls mit seiner Forderung in der Insolvenz des Schuldners zu verringern.