Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

Anfangsbuchstaben wählen...

Fälligkeit

Fälligkeit ist ein Rechtsbegriff, die den Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn erfüllen muss.

Ferienwohnung

Unter einer Ferienwohnung versteht man im Allgemeinen eine möblierte Wohnung, in der Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Der Deutsche Tourismusverband e. V. verwendet den Begriff Ferienwohnung sowohl als Definition für die Betriebsart einer Ferienunterkunft und auch als Definition für eine Zimmerart. Der Übergang zum Ferienhaus ist in Ferienanlagen häufig fließend.

Fernwärme

Fernwärme ist die Bezeichnung für eine Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser. Der Transport der thermischen Energie erfolgt in einem wärmegedämmten Rohrsystem, das überwiegend erdverlegt ist, teilweise werden jedoch auch Freileitungen verwendet.

Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstandenen Schäden gemäß ihren Versicherungsbedingungen.

Es werden u. a. Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse, beispielsweise durch Blitzschlag oder technische Ursache in Deckung genommen. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen. Wird der Eigentümer der Brandstiftung überführt, ist die Versicherung leistungsfrei.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt in Deutschland die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Flurbereinigung

Flurbereinigung (auch Flurneuordnung oder ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung) nennt man das Bodenordnungsverfahren, das die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Das entsprechende Verfahren bei Baugebieten nennt sich Umlegung.

Freitreppe

Die Freitreppe ist eine nicht gedeckte und oftmals sehr ausladende Treppe im Freien, außerhalb von Gebäuden. Eine Freitreppe kann vor dem Hauseingang eines Gebäudes angebracht sein. Als Freitreppen werden darüber hinaus auch Steintreppen bezeichnet, die von einem höheren zu einem tiefer gelegenen Geländepunkt führen.

Fußbodenheizung

Der große Durchbruch der Fußbodenheizung hat sich seit den 1980er Jahren rasant vollzogen. Ein wichtiger Grund dafür ist die Behaglichkeit. So ermöglicht es etwa eine Fußbodenheizung, selbst im Winter im Haus barfuß zu gehen. Ein weiterer Vorteil ist die architektonische Freiheit der Raumgestaltung. Dazu kommen noch die hygienischen Aspekte einer Fußbodenheizung. Staubaufwirbelung findet nicht statt. Durch die gleichmäßige Flächenwärme wird das Wachstum der Hausstaubmilben und die Schimmelpilzbildung verhindert.