Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

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Juristische Person

Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist ein Zusammenschluss von Personen oder eine Vermögensmasse, die Rechtsfähigkeit besitzt und deren Vermögen vollständig vom Vermögen der Mitglieder oder Gesellschafter getrennt ist. Grundform der juristischen Person des Privatrechts ist der eingetragene Verein (e. V.). Andere juristische Personen, etwa die GmbH, die Aktiengesellschaft und die eingetragene Genossenschaft, bauen auf dieser Grundform auf. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung bei einem bei Gericht geführten Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister).