Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) ist ein im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen herausgegebenes dreiteiliges Klauselwerk. Es enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber (Teil A), Regelungen für den Bauvertrag (Teil B) sowie allgemeine und gewerkespezifische weitere technische Vertragsbedingungen, die ATV (Teil C).

VOB/A

Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) - Die Arten der Vergabe sind in den §§ 3 und 3a der VOB/A genannt. Es sind dies:

Die Öffentliche Ausschreibung – ab Erreichen der Schwellenwerte Offenes Verfahren genannt -. Hierbei werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

VOB/B

Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere dazu, das Fehlen von spezifischen Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht auszugleichen.