Immobilien - Lexikon

Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

Flurbereinigung

Flurbereinigung (auch Flurneuordnung oder ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung) nennt man das Bodenordnungsverfahren, das die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Das entsprechende Verfahren bei Baugebieten nennt sich Umlegung.

Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstandenen Schäden gemäß ihren Versicherungsbedingungen.

Es werden u. a. Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse, beispielsweise durch Blitzschlag oder technische Ursache in Deckung genommen. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen. Wird der Eigentümer der Brandstiftung überführt, ist die Versicherung leistungsfrei.

Fernwärme

Fernwärme ist die Bezeichnung für eine Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser. Der Transport der thermischen Energie erfolgt in einem wärmegedämmten Rohrsystem, das überwiegend erdverlegt ist, teilweise werden jedoch auch Freileitungen verwendet.

Ferienwohnung

Unter einer Ferienwohnung versteht man im Allgemeinen eine möblierte Wohnung, in der Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Der Deutsche Tourismusverband e. V. verwendet den Begriff Ferienwohnung sowohl als Definition für die Betriebsart einer Ferienunterkunft und auch als Definition für eine Zimmerart. Der Übergang zum Ferienhaus ist in Ferienanlagen häufig fließend.

Fälligkeit

Fälligkeit ist ein Rechtsbegriff, die den Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn erfüllen muss.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Netto-Erträge, die mit diesen Objekten voraussichtlich erwirtschaftet werden (Ertragswert = Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand bzw. Einzahlungen und Auszahlungen). Es wird insbesondere bei der Bewertung eines Unternehmens oder eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet.

Erbbauzins

Unter Erbbauzins versteht man die wiederkehrenden Leistungen eines Entgeltes für die Nutzung eines Erbbaurechts. Der Erbbauzins muss für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechtes im Voraus bestimmt sein. Ein gleitender Erbbauzins kann nur durch Vormerkung gesichert werden. Er steht, wenn er dinglich gesichert ist, dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zu. Rechtlich geregelt ist der Erbbauzins im Erbbaurechtsgesetz.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Eigentümergrundschuld

Die Eigentümergrundschuld ist im Grundstückswesen eine Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks zusteht; es besteht somit eine Identität zwischen Grundschuldgläubiger und Eigentümer des belasteten Grundstücks.

Durchlauferhitzer

Der Durchlauferhitzer ist ein fest installiertes Gerät zur Warmwasserbereitung. Im Gegensatz zum Boiler (Warmwasserspeicher), der erwärmtes Wasser bevorratet, erzeugt der Durchlauferhitzer dann warmes Wasser, wenn es benötigt wird. Durchlauferhitzer werden meistens für die dezentrale Warmwasserversorgung (z. B. im Badezimmer, weniger in der Küche) eingesetzt. Sie eignen sich nicht zur Bereitung von kochendem Wasser. Stellt das Gerät auch das Heizungswasser zur Verfügung, so handelt es sich um eine Kombitherme. Aktuelle Modelle ermöglichen auch den Anschluss an eine Solaranlage, dadurch kann vorgewärmtes Wasser bis 60 °C nachgewärmt werden.