Immobilien - Lexikon

Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.

Dachgeschoss

Als Dachgeschoss bezeichnet man Geschosse, die direkt unter dem Dach und oberhalb der Traufe liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere nutzbare Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse.

Baugrenze

Die Baugrenze ist die im Bebauungsplan festgesetzte bzw. eingezeichnete Linie, welche von Gebäuden oder deren Teilen nicht überbaut werden darf.

Auflassung

Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken. Es handelt sich dabei um die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einem Notar zu erklärende dingliche Einigung (siehe Form) des Veräußerers und des Erwerbers über die Übereignung von Grundstücken.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde). Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt.

Aktenzeichen

Das Aktenzeichen (Abk. Az.) ist die Signatur einer Akte (unabhängig vom Medium). Es wird anhand des Aktenplans und des danach geführten Aktenverzeichnisses systematisch vergeben und zusammen mit dem Aktentitel auf dem Schriftgutbehälter vermerkt und im Aktenverzeichnis geführt. Das Aktenzeichen wird oft mit dem Geschäftszeichen verwechselt, ist allerdings nur ein Teil des Geschäftszeichens.

Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlung oder Akontozahlung (auch: A-Conto-Zahlung, Per-Conto-Zahlung; italienisch: a conto /per conto = „auf/in Rechnung“, „auf Abschlag“; auch kurz: a. c.) ist eine Form von Teilzahlung (Zahlung auf Abschlag). Sie steht unter dem – meist beiderseitigen – Vorbehalt der endgültigen Abrechnung.

Abmahnung

Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch „Abmahnschreiben") ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar.

Ablösesumme

Beim Mieten (insbesondere einer Wohnung) wird als Ablösesumme oder Abschlagszahlung eine vom Vormieter oder Eigentümer verlangte Einmalzahlung bezeichnet.