Immobilien - Lexikon
Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.
Energiepass
Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) verwendet inzwischen den Begriff Energieausweis. Der Begriff Energiepass ist damit bedeutungslos geworden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gemäß § 18 GrEStG sind die Notare verpflichtet, der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle zusammen mit dem beurkundeten Kaufvertrag eine aus fünf Durchschriften bestehende Veräußerungsanzeige einzureichen. Eine dieser Durchschriften enthält auf einer Seite die Daten des Vertrages und auf der anderen Seite als Blanko-Formular die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung.
Gemeinde
Die Gemeinde ist im politischen System Deutschlands die unterste Stufe im staatlichen Verwaltungsaufbau und Trägerin der kommunalen Selbstverwaltung.
Als Gemeinde, politische Gemeinde oder Kommune bezeichnet man diejenigen Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.
Gewerbegebiet
Gewerbegebiet ist im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind.
Geschossfläche
Die Geschossfläche (Abkürzung: GF) ist ein Begriff aus dem Bau- und Planungsrecht. Sie wird in Deutschland definiert durch § 20 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (GF). Hiervon zu unterscheiden ist der Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277.
Staffelgeschoss
Der Begriff Staffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen. Es wird aus statischen Gründen verwendet oder um eine optische Aufweitung des Straßenraums nach oben zu erreichen.
Zwischengeschoss
Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren Grundfläche ausmachen.
Sockelgeschoss
Als Sockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das den Sockel eines Gebäudes bildet. Sockelgeschosse haben vor allem eine ästhetische Funktion, sie bilden für den Baukörper als Ganzes eine Basis, deren tragender Charakter durch eine vergleichsweise massive Bauweise betont wird.
Obergeschoss
Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region.
KG
Abkürzung für: Kellergeschoss