Immobilien - Lexikon
Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.
Gartendenkmalpflege
Als Gartendenkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen aus dem Bereich der Gartenkunst notwendig sind. Zur Gartendenkmalpflege gehört auch die Beurteilung der Denkmaleigenschaft anhand der in den Gesetzen festgelegten Kriterien (das Objekt muss nach vielen Landesdenkmalschutzgesetzen z. B. einer abgeschlossenen Epoche angehören), sowie die kulturhistorische Einordnung der Gartendenkmale.
Bodendenkmal
Ein Bodendenkmal ist neben dem Baudenkmal, Gartendenkmal und beweglichem Denkmal eine Unterart des Kulturdenkmals. Bodendenkmäler sind im Boden liegende Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Grenzziehungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe oder Verkehrswege.
Gesamtanlage
Eine Gesamtanlage ist eine Gruppe von unbeweglichen Sachen, also Immobilien (Gebäude, Straßen, Platz- oder Ortsbilder, Pflanzen-, Frei- und Wasserflächen), die gemeinsam ein Kulturdenkmal bilden.
DSchG Bln
Abkürzung für: Denkmalschutzgesetz Berlin
Denkmalschutzgesetz Berlin
Das Denkmalschutzgesetz der Stadt Berlin in der Fassung vom 24. April 1995 ist die Grundlage des Denkmalrechts im Bundesland Berlin. Das Gesetz wird mit der Abkürzung DSchG Bln zitiert.
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Denkmale nach Maßgabe des Gesetzes wissenschaftlich zu erforschen, zu schützen, zu erhalten und zu pflegen sowie das Wissen über sie zu verbreiten.
Baudenkmal
Baudenkmal ist ein juristischer Fachbegriff, mit dem in den Denkmalschutzgesetzen einiger deutscher Bundesländer eine bestimmte Art von Kulturdenkmalen bezeichnet wird.
Da der Denkmalschutz in Deutschland Ländersache ist, hat der Begriff „Baudenkmal", der in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer definiert ist, eine von Land zu Land verschiedene Bedeutung.
Baugesetzbuch
Das deutsche Baugesetzbuch (amtliche Abkürzung BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit" der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Diese Darstellung folgt der Gliederung des Baugesetzbuches in die vier Teile Allgemeines Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften und Überleitungs- und Schlussvorschriften, beschränkt sich jedoch auf einen allgemeinen Überblick über Gegenstände und Instrumente des Gesetzes.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan (verkürzt als B-Plan bezeichnet) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt in Deutschland die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt.