Immobilien - Lexikon

Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) ist ein im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen herausgegebenes dreiteiliges Klauselwerk. Es enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber (Teil A), Regelungen für den Bauvertrag (Teil B) sowie allgemeine und gewerkespezifische weitere technische Vertragsbedingungen, die ATV (Teil C).

VOB/B

Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere dazu, das Fehlen von spezifischen Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht auszugleichen.

Doppelhaus

In der Wohnhausarchitektur bezeichnet Doppelhaus zwei aneinandergebaute und oft einheitlich gestaltete Einfamilienhäuser. In der Regel wird von einem Doppelhaus gesprochen, wenn zwei Häuser ("Doppelhaushälften") an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind; jedoch sind auch ein oder mehrere Doppelhäuser auf einem ungetrennten Grundstück möglich (z. B. in der Rechtsform des Wohnungs- und Teileigentums). Entscheidend für die Bauform ist, dass es sich um zwei durchgehend durch einen Brandabschluss (früher gemeinsame Brandwand, heute zwei Wände mit gedämmter Trennfuge) getrennte eigenständige Gebäude handelt. Die beiden Hälften sind dabei oftmals ähnlich gestaltet, häufig mit achsensymmetrischer Fassadengestaltung und Grundriss. Damit ähnelt ein typisches Doppelhaus zwei spiegelsymmetrischen Einzelhäusern.

Mietshaus

Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Einheiten vom Vermieter gegen ein (meist monatliches) Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Vermieter verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazugehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete einschließlich aller anfallenden Nebenkosten regelmäßig fristgerecht zu entrichten.

Mietnomade

Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die in eine Mietwohnung einziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die Mietschulden zu begleichen. Mietminderungen werden dabei häufig durch Missbrauch der Mieterrechte und durch Behauptung von Wohnungsmängeln gerechtfertigt und dabei stets etwas weniger als zwei Monatsmieten Rückstand angesammelt, so dass das juristische Vorgehen erschwert wird.

Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (d. h. Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Es gibt keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb gibt es nicht für jede Gemeinde eine solche Übersicht.

Berliner Dach

Das Berliner Dach ist eine asymmetrische Dachform. Es handelt sich im Prinzip um ein zur Hofseite leicht geneigtes mit Holzzement bzw. Dachpappe auf Holzlattung gedecktes Pultdach, welches jedoch dem Betrachter von der Straße durch Steilabschrägung (in der Regel 60 Grad, teilweise auch durchsetzt mit Schmuckgiebeln) eine Satteldachform vortäuscht.

Gaube

Eine Gaube, vereinzelt auch Dachgaupe (bzw. Gaupe) genannt, ist ein Dachaufbau im geneigten Dach eines Gebäudes. Sie dient zur Belichtung und Belüftung der Dachräume. Zu diesem Zweck befinden sich in den Gauben von Wohngebäuden im Allgemeinen Fenster. Gleichzeitig vergrößert eine Gaube den nutzbaren Raum im Dachgeschoss.

Loggia

Als Loggia (aus dem Italienischen) wird in der Architektur ein Raum in einem Gebäude bezeichnet, der sich mittels Bögen oder anderer Konstruktionen zum Außenraum öffnet. Auf der Erdgeschossebene schaffen Loggien einen Übergangsbereich zwischen Außen- und Innenraum, im Obergeschoss werden sie als Verbindungsgang oder Freisitz genutzt.

Dachformen

Dächer lassen sich unter anderem nach ihrer Dachform einteilen. Viele Dächer sind jedoch Kombinationen aus verschiedenen Konstruktionen, Formen oder Mischformen, sowie aus mehreren Formen zusammengesetzte Dächer.