Immobilien Lexikon
Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.
Dachgeschoss
Als Dachgeschoss bezeichnet man Geschosse, die direkt unter dem Dach und oberhalb der Traufe liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere nutzbare Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse.
Dachziegel
Dachziegel sind flächige grobkeramische Bauelemente aus gebranntem Ton, die zum Eindecken von geneigten Dächern dienen. Diese wird dann Ziegeldeckung genannt und ist ein Teil der Dachentwässerung.
Decke
Eine Decke (auch Plafond) ist im Bauwesen ein (meist) horizontales Bauteil, das einen Raum nach oben abschließt. Als Geschossdecke bildet sie die begehbare Fläche von höherliegenden Geschossen.
Die zeichnerische Darstellung einer Decke bezeichnet man als Deckenspiegel.
Denkmalschutzgesetz Berlin
Das Denkmalschutzgesetz der Stadt Berlin in der Fassung vom 24. April 1995 ist die Grundlage des Denkmalrechts im Bundesland Berlin. Das Gesetz wird mit der Abkürzung DSchG Bln zitiert.
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Denkmale nach Maßgabe des Gesetzes wissenschaftlich zu erforschen, zu schützen, zu erhalten und zu pflegen sowie das Wissen über sie zu verbreiten.
Deutsche Energie-Agentur
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist ein deutsches Unternehmen, das sich als Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und intelligente Energiesysteme bezeichnet. Die dena wurde Ende 2000 in Berlin gegründet und befindet sich mehrheitlich in Staatseigentum.
Webseite der Deutschen Energie-Agentur: www.dena.de
Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelhaus
In der Wohnhausarchitektur bezeichnet Doppelhaus zwei aneinandergebaute und oft einheitlich gestaltete Einfamilienhäuser. In der Regel wird von einem Doppelhaus gesprochen, wenn zwei Häuser ("Doppelhaushälften") an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind; jedoch sind auch ein oder mehrere Doppelhäuser auf einem ungetrennten Grundstück möglich (z. B. in der Rechtsform des Wohnungs- und Teileigentums). Entscheidend für die Bauform ist, dass es sich um zwei durchgehend durch einen Brandabschluss (früher gemeinsame Brandwand, heute zwei Wände mit gedämmter Trennfuge) getrennte eigenständige Gebäude handelt. Die beiden Hälften sind dabei oftmals ähnlich gestaltet, häufig mit achsensymmetrischer Fassadengestaltung und Grundriss. Damit ähnelt ein typisches Doppelhaus zwei spiegelsymmetrischen Einzelhäusern.
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