Immobilien Lexikon
Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.
Auflassung
Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken. Es handelt sich dabei um die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einem Notar zu erklärende dingliche Einigung (siehe Form) des Veräußerers und des Erwerbers über die Übereignung von Grundstücken.
Backstein
Der Begriff „Backstein" steht bevorzugt für die mittelalterlichen Bauten und wird hauptsächlich im süddeutschen und Schweizer Raum gebraucht. Einfache Mauerziegel aus Lehm können bei nur 900 °C in Ziegeleien gebrannt werden, also gebacken und mithin gebackene Steine.
Bauantrag
Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr.
Baudenkmal
Baudenkmal ist ein juristischer Fachbegriff, mit dem in den Denkmalschutzgesetzen einiger deutscher Bundesländer eine bestimmte Art von Kulturdenkmalen bezeichnet wird.
Da der Denkmalschutz in Deutschland Ländersache ist, hat der Begriff „Baudenkmal", der in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer definiert ist, eine von Land zu Land verschiedene Bedeutung.
Baugesetzbuch
Das deutsche Baugesetzbuch (amtliche Abkürzung BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit" der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Diese Darstellung folgt der Gliederung des Baugesetzbuches in die vier Teile Allgemeines Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften und Überleitungs- und Schlussvorschriften, beschränkt sich jedoch auf einen allgemeinen Überblick über Gegenstände und Instrumente des Gesetzes.
Baugrenze
Die Baugrenze ist die im Bebauungsplan festgesetzte bzw. eingezeichnete Linie, welche von Gebäuden oder deren Teilen nicht überbaut werden darf.
Baugrund
Als Baugrund wird im Bauwesen der Bereich des Bodens bezeichnet, der für die Errichtung eines Bauwerks von Bedeutung ist. Bei Baugrund handelt es sich definitionsgemäß um „Boden bzw. Fels einschließlich aller Inhaltsstoffe (z.B. Grundwasser und Kontaminationen), in und auf dem Bauwerke gegründet bzw. eingebettet werden sollen bzw. sind, oder der durch Baumaßnahmen beeinflusst wird".
Bauherr
Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.
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