Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

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Erbbauzins

Unter Erbbauzins versteht man die wiederkehrenden Leistungen eines Entgeltes für die Nutzung eines Erbbaurechts. Der Erbbauzins muss für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechtes im Voraus bestimmt sein. Ein gleitender Erbbauzins kann nur durch Vormerkung gesichert werden. Er steht, wenn er dinglich gesichert ist, dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zu. Rechtlich geregelt ist der Erbbauzins im Erbbaurechtsgesetz.

Erdgeschoss

Das Erdgeschoss (auch Parterre) ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise wird ein Gebäude über das Erdgeschoss erschlossen, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Netto-Erträge, die mit diesen Objekten voraussichtlich erwirtschaftet werden (Ertragswert = Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand bzw. Einzahlungen und Auszahlungen). Es wird insbesondere bei der Bewertung eines Unternehmens oder eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet.

Exposé

Als Exposé oder Exposee wird in der Immobilienwirtschaft eine kurze Beschreibung einer Immobilie bezeichnet. Zumeist wird ein Exposé vom Verkäufer/Vermieter oder einem seiner Beauftragten wie Makler, Architekt oder auch der Bank/Sparkasse angefertigt. Ziel ist in der Regel die Vermarktung des Objektes in Form von Vermietung und/ oder Verkauf.

Fälligkeit

Fälligkeit ist ein Rechtsbegriff, die den Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn erfüllen muss.

Ferienwohnung

Unter einer Ferienwohnung versteht man im Allgemeinen eine möblierte Wohnung, in der Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Der Deutsche Tourismusverband e. V. verwendet den Begriff Ferienwohnung sowohl als Definition für die Betriebsart einer Ferienunterkunft und auch als Definition für eine Zimmerart. Der Übergang zum Ferienhaus ist in Ferienanlagen häufig fließend.

Fernwärme

Fernwärme ist die Bezeichnung für eine Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser. Der Transport der thermischen Energie erfolgt in einem wärmegedämmten Rohrsystem, das überwiegend erdverlegt ist, teilweise werden jedoch auch Freileitungen verwendet.

Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstandenen Schäden gemäß ihren Versicherungsbedingungen.

Es werden u. a. Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse, beispielsweise durch Blitzschlag oder technische Ursache in Deckung genommen. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen. Wird der Eigentümer der Brandstiftung überführt, ist die Versicherung leistungsfrei.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt in Deutschland die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Flurbereinigung

Flurbereinigung (auch Flurneuordnung oder ländliche/landwirtschaftliche Neuordnung) nennt man das Bodenordnungsverfahren, das die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Das entsprechende Verfahren bei Baugebieten nennt sich Umlegung.