Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Gegensatz zur natürlichen Person ist die juristische Person. Rechtssubjekte wie die natürliche Person haben die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; sie besitzen Rechtsfähigkeit.

Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und durch die Erstellung einer Geburtsurkunde entsteht seine natürliche Person. Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.

 


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Obergeschoss

Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region.

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen, wie z. B. Klagen über Strafzettel für Ordnungswidrigkeiten oder über das Dienstverhältnis bei Beamten.

Ortbeton

Mit Ortbeton bezeichnet man Beton, der vor Ort auf der Baustelle verarbeitet wird und dort, meist in einer Schalung, abbindet, im Gegensatz zu Betonfertigteilen, die in erhärtetem Zustand direkt eingebaut werden.

Penthouse

Ein Penthouse (eingedeutscht auch Penthaus, aus dem Amerikanischen) ist ein freistehendes Wohngebäude auf dem Dach eines mehrgeschossigen Hauses. In erster Linie werden damit exklusive Dachwohnungen auf Hochhäusern bezeichnet.

Privatrecht

Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben (nämlich das Gebiet „Allgemeines Privatrecht").

Raumhöhe

Als Raumhöhe bezeichnet man die lichte Höhe in einem Raum zwischen der Oberkante des Fussbodens und der Unterkante der Decke. Der Begriff wird im Bauwesen, vor Allem im Baurecht verwendet, um Mindestanforderungen für Aufenthaltsräume zu definieren.

Reihenhaus

Reihenhaus bezeichnet in der Architektur ein Einfamilienwohnhaus, das mit weiteren gleichartig gestalteten Häusern eine geschlossene Reihung bildet. Die Häuser können leicht versetzt zueinander oder in exakter Reihe angelegt sein. Die so gebildete Reihe ist parallel zu einer Straße ausgerichtet oder begrenzt einen Platz. Reihenhäuser können in geschlossener Bauweise einen ganzen Häuserblock einnehmen, oder in einzelne Hausgruppen aufgegliedert sein.

Schönheitsreparatur

Der Begriff Schönheitsreparatur ist sprachlich irreführend, weil es sich dabei eigentlich nicht um eine Reparatur handelt, sondern um die rein dekorative Gestaltung einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Geschäftsraumes, bei der lediglich das Aussehen des Raumes verbessert und oberflächliche Schäden behoben werden. Im Rechtsstreit ist häufig fraglich, ob diese Renovierung erforderlich ist und, falls ja, wer sie durchführen muss: Der Mieter oder der Vermieter.

Schuldrecht

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).