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Immobilien - Lexikon

Das Immobiliengeschäft von heute ist ein komplexes und hoch professionelles Metier, in dem Fachbegriffe an der Tagesordnung sind. Wir sammeln und erläutern hier nach und nach die wichtigsten Ausdrücke für Sie.

Sockelgeschoss

Als Sockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das den Sockel eines Gebäudes bildet. Sockelgeschosse haben vor allem eine ästhetische Funktion, sie bilden für den Baukörper als Ganzes eine Basis, deren tragender Charakter durch eine vergleichsweise massive Bauweise betont wird.

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Obergeschoss

Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region.

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KG

Abkürzung für: Kellergeschoss

Kellergeschoss

Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse, auch Untergeschosse (UG) oder Tiefgeschosse genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden Geländeoberfläche. Ein Kellergeschoss, das nur zum Teil unter der Geländeoberfläche liegt und über natürliche Belichtung verfügt, nennt man auch Souterrain oder Tiefparterre.

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EG

Abkürzung für: Erdgeschoss

Erdgeschoss

Das Erdgeschoss (auch Parterre) ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise wird ein Gebäude über das Erdgeschoss erschlossen, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss.

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DG

Abkürzung für: Dachgeschoss

Geschoss

Ein Geschoss ist die Gesamtheit aller Räume in einem Gebäude, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind. Es ist möglich, dass ein Geschoss Höhenunterschiede aufweist. Entscheidend ist aber die horizontale Zusammengehörigkeit der Räume. Der Begriff wird heute unabhängig von der Art der Gebäudekonstruktion verwendet.

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Immobilie

Eine Immobilie (lat. im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut" genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt.

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Grundstück

Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört.

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